§ 57a Revisions-CheckŠ

ENTDECKEN SIE DIE VORTEILE:

DER § 57a REVISIONS-CHECK BEWÄHRT SICH SEIT ÜBER 10 JAHREN.

Warten Sie daher nicht bis es zu spät ist. Der § 57a REVISIONS-CHECK wurde von uns speziell für § 57a-Prüfstellen als präventive Maßnahme zur internen Qualitäts-sicherung entwickelt, um Risiken und Fehlerquellen ehestmöglich zu erkennen und erfolgreich zu vermeiden. Die Gründe für einen Entzug der § 57a-Prüfermächtigung sind vielfältig.

Viel steht am Spiel, wenn nach einem Anlassfall behördliche Revisionen in Ihrem Betrieb stattfinden oder die § 57a-Prüfermächtigung entzogen wird.
Der sorgfältig aufgebaute Kundenstock wandert vielleicht für immer ab, ein nicht unerheblicher Teil des Umsatzes fällt weg. Bei den meisten Markenfachbetrieben „wackelt“ darüber hinaus der Vertrag mit dem Importeur. Die Konkurrenz freut sich und der Imageverlust klopft ebenfalls an die Tür.

Darüber hinaus müssen Sie nach Wiedererlangung der Prüfermächtigung mit regelmäßigen behördlichen Revisionen im Betrieb rechnen.


Der § 57a Revisions-Check indkludiert:

Sie erhalten von uns:

Bitte beachten Sie, dass der § 57a Revisions-Check nur für sämtliche Prüfstellen Ihres Unternehmens gebucht werden kann.

Ihre Investition beträgt pro § 57a Revisions-Check: € 1.100,00 exkl. Ust.

Falls die Messschriebe nur mehr elektronisch abgelegt werden, zuzüglich € 200,00 exkl. Ust., da dies für uns mit einem erhöhten Zeitaufwand verbunden ist.

Fahrtspesen pro § 57a Revisions-Check pauschal:
Wien, Niederösterreich und Burgenland - keine Fahrspesen
Steiermark und Oberösterreich - € 150,00 exkl. Ust.
Salzburg und Kärnten - € 200,00 exkl. Ust.
Tirol - € 250,00 exkl. Ust.
Vorarlberg - € 300,00 exkl. Ust.

OPTIONAL:
Nachbesprechung / Ergebnis § 57a Revisions-Check vor Ort.
Ihre Investition beträgt pro Stunde: € 200,00 exkl. Ust., maximale Dauer 2 Stunden.