§ 57a Revisions-CheckŠ
ENTDECKEN SIE DIE VORTEILE:
DER § 57a REVISIONS-CHECK BEWÄHRT SICH SEIT ÜBER 10 JAHREN.
Warten Sie daher nicht bis es zu spät ist. Der § 57a REVISIONS-CHECK wurde von uns speziell für § 57a-Prüfstellen als präventive Maßnahme zur internen Qualitäts-sicherung entwickelt, um Risiken und Fehlerquellen ehestmöglich zu erkennen und erfolgreich zu vermeiden. Die Gründe für einen Entzug der § 57a-Prüfermächtigung sind vielfältig.
Viel steht am Spiel, wenn nach einem Anlassfall behördliche Revisionen in Ihrem Betrieb stattfinden oder die § 57a-Prüfermächtigung entzogen wird.
Der sorgfältig aufgebaute Kundenstock wandert vielleicht für immer ab, ein nicht unerheblicher Teil des Umsatzes fällt weg. Bei den meisten Markenfachbetrieben „wackelt“ darüber hinaus der Vertrag mit dem Importeur. Die Konkurrenz freut sich und der Imageverlust klopft ebenfalls an die Tür.
Darüber hinaus müssen Sie nach Wiedererlangung der Prüfermächtigung mit regelmäßigen behördlichen Revisionen im Betrieb rechnen.
Der § 57a Revisions-Check indkludiert:
- Persönliche Begutachtung der Prüfstelle vor Ort
- Kontrolle der Ermächtigungsvoraussetzungen
- Kontrolle der Prüfeinrichtungen
- Analyse der Back-Office Administration
- Stichprobenartige Kontrolle der Prüfgutachten vor Ort
- Stichprobenartige Kontrolle der Begutachtungsdaten (6 Monate rückwirkend)
- Zugriff zum online-Portal Autohaus - § 57aktuell für 1 Jahr
Sie erhalten von uns:
- Ein Gutachten mit Beurteilung der Ist-/Sollsituation
- Praxistipps & empfohlene Verbesserungsmaßnahmen
- Einstufung des Gefährdungspotentiales bei der behördliche Revision
- Eine neutrale Bestätigung über die freiwillig durchgeführte Qualitätssicherung
- Über das online-Portal Autohaus - § 57aktuell übers ganze Jahr verteilt, laufend akuelle, Informationen. Sie haben damit ein praktisches Werkzeug für den § 57a-Prüfbetrieb in der Hand und sind damit zukünftig rundum bestens auf behördliche Revisionen vorbereitet.
Bitte beachten Sie, dass der § 57a Revisions-Check nur für sämtliche Prüfstellen Ihres Unternehmens gebucht werden kann.
Ihre Investition beträgt pro § 57a Revisions-Check: € 1.100,00 exkl. Ust.
Falls die Messschriebe nur mehr elektronisch abgelegt werden, zuzüglich € 200,00 exkl. Ust., da dies für uns mit einem erhöhten Zeitaufwand verbunden ist.
Fahrtspesen pro § 57a Revisions-Check pauschal:
Wien, Niederösterreich und Burgenland - keine Fahrspesen
Steiermark und Oberösterreich - € 150,00 exkl. Ust.
Salzburg und Kärnten - € 200,00 exkl. Ust.
Tirol - € 250,00 exkl. Ust.
Vorarlberg - € 300,00 exkl. Ust.
OPTIONAL:
Nachbesprechung / Ergebnis § 57a Revisions-Check vor Ort.
Ihre Investition beträgt pro Stunde: € 200,00 exkl. Ust., maximale Dauer 2 Stunden.